
AW: Verwendung von Zitaten
Gesetze stehen über irgendwelchen Regelungen.
Das Problem ist nur, man sollte den Zitat-Paragraphen auch insgesamt lesen.
... sofern die Nutzung in ihrem Umfang
durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. 2Zulässig ist dies insbesondere, wenn
1.einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein
selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2.Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem
selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3.einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem
selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Die Zulässigkeit ist also sehr eng gehalten. Und vor allem der "besondere Zweck" muss eiondeutiog nachgewiesen werden. Einfach nur eine Webseite wäre zum Beispiel kein besonderer Zweck.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.