Hallo...
Die Suchfunktion hat mir irgendwie keine vernünftigen Ergebnisse geliefert oder ich hatte die falschen Suchworte.
Meine Frage ist folgende:
Im täglichen Handel von Waren, habe ich eine Begegnung als Kunde mit einem Händler gemacht, der nicht gerade das Wort Service gross geschrieben hat.
Da elektronische Bücher wie Blogs gross im kommen sind, habe ich meinem Unmut Luft gemacht, diesen Händler in einem Blogeintrag namentlich benannt und meine Meinung/Erfahrung mit diesem Händler mitgeteilt.
Nun schreibt mich der Händler an, das eine Nennung seines Namens rechtlich nicht zulässig wäre.
Da dieser Eintrag nicht persönlich beledigend ist, sondern nur sachlich das Geschäftsgebahren und meine Meinung dazu wieder gibt, sehe ich mich eigentlich mit Meinungsfreiheit im Recht.
Wie sieht es da mit dem Persönlichkeitsrecht aus, ist das in so einem Fall höher gewertet, so das ich das anonymisieren muss oder nicht?
Herzlichen dank für die Hilfe
Kruemel