
AW: Lizenzrechte von E-Books
Es kommt darauf an, wer der Urheber des Buches ist und wer die Rechte zum Verkauf hat.
Ob man von irgendjemanden etwas gekauft hat, was nicht rechtens war ist unrelevant, im deutschen Recht gibt es keinen gutgläubigen Erwerb.
Wenn der andere also nachweisen kann, dass er der Urheber ist oder vom Urheber berechtigt ist, sieht es für den Käufer der angeblichen Lizenzen wohl schlecht aus, dann ist er einem Betrüger aufgesessen - ich würde nicht mal ausschließen, dass B und C zusammenarbeiten.
Was in dieser "Branche" übrigens nicht selten ist.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.