
AW: Rechte an Foto mit fremder Kamera
Der Urheber ist der, der die Bilder gemacht hat, nicht der, dem die Kamera gehört.
Und da es Sache des Urhebers ist zu entscheiden, ob ein Bild veröffentlicht wird oder nicht, könnte ein verstoß gegen Urheberrecht vorliegen.
Allerdings dürfte der Beweis der Urheberschaft in doiesem Fall sehr schwer werden ...
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.