
AW: Briefannahmeverweigerung
Bei Annahme verweigert kann die Post Entgelt fordern (steht in den Bedingungen), da die Post nicht dafür verantwortlich ist,d ass der Empfänger die Annahme verweigert.
Die Kosten kann man sich vom Empfänger zurückholen, wenn sie nicht berechtigt sind ...
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.