Sehr geehrte Damen und Herren,
Vk verkauft einen Pc bei ebay an den K.
In der Artikelbeschreibung wird erst das Geraet beschrieben,
danach folgt eine kurze Beschreibung des Mangels welches das Geraet aufweist, diese aber die funktion nur leicht einschraenkt
und zu guter letzt folgt kleiner geschrieben in organgener Schrift das Wort Hinweis und in den darunter folgendes Zeilen erklaert der Vk, dass er Privatverkaeufer sei und Ruecknahme und und Umtausch ausschliesse, desweiteren erklaert der Vk dass es sich bei diesem Verkauf um defekte Bastlerware handelt und dass der Kaeufer mit Abgabe eines Gebotes mit o.g. Bedingungen einverstanden ist.
Nachdem der Kaufvertrag zustandegekommen ist und K und Vk ihre Pflichten aus diesem erfuellt haben faellt dem K nach Erhalt des Pcs auf, dass dieser keinen Mucks macht, obwohl er beim Vk vor dem Verpacken nocheinmal auf Funktion getestet wurde in Anwesenheit eines Zeugen. Danach wurde der Pc verpackt und versandt (auch mit Zeugen)
Nun meldet sich der K beim Vk und erklaert dass der Pc keinen Mucks macht, in der selben Mail erklaert der K weiterhin, dass er die Grafikkarte des ersteigerten Pcs ausgebaut habe und diese getestet habe und diese funktioniert. Der K tippt dass das Mainboard defekt sei und schreibt dem Vk in der gleichen Mail, dass er noch weitere "Tests" durchfuehren werde. Falls die "Tests" des K nichts ergeben moechte dieser vom Kaufvertrag zuruecktreten.
Wie sieht die Sachlage in diesem Fall aus?
Kann der K einen Anspruch gegen den Vk auf Ruecknahme, Erstattung des Verkaufspreises oder Nachbesserung haben? Er "testet" ja an dem Pc herum, was er wohl nich sollte.
Hat der Vk noch Pflichten gegenueber dem K (Privatverkauf)
Waere nett wenn mir jemand was zu so einem Fall sagen koennte.
Ich bitte um