
AW: Videos oder Mp3 bei myspace
Wenn die Coverband das Recht hat, die Songs zu veröffentlichen (bei Coverversionen muss man meines Wissens die Berechtigung des Urhebers oder des Verteters haben), sollte das kein Problem sein.
Was die GEMA in dieser Frage zu suchen hat ist mir völlig unklar. Wenn die Band was mit der GEMA zu tun, sollten die das eigentlich selbst wissen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.