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Ja es handelt sich um eine Veröffentlichung, da das von dem Passwortschutz unabhängig ist. Es gibt einen Unterschied zwischen "veröffentlicht" und "zugänglich". "Zugänglich" ist dabei eine Untermenge von "veröffentlicht"
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.