
AW: Hat man noch widerrufsrecht auch wenn man einen dienst schon in anspruch genommen
Man sucht in dem Forum hier einfach mal nach opendownload und bekommt alle Antworten ...
So schwer ist es doch wirklich nicht, die Suche zu benutzen, oder?
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.