
AW: Übertragenes Nutzungsrecht (Radio)
Beruhen diese Ansprüche auf dem UrhG??
Nein. Denn solche Rechte könnte nur der Urheber geltend machen. Aber kein "Mitbewerber". Der könnte Rechte bestenfalls aus Wettbewerbsrecht geltend machen.
hat ein Radiosender, der Nutzungsrechte für diverse Musiktitel vom Urheber erworben hat, gegen einen anderen, konkurrierenden Sender, der diese Lieder ohne Nutzungsrechte spielt, irgendwelche Ansprüche??
Ich würd emal sgaen, er hat WEttbewerbsvorteile. Die aber nachzuweisen dürfte eher schwer werden
Auch müsste der andere gewerblich tätig sein - so wie der Mitberwerber.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.