
AW: Domain-Abgabe an Verein
Meiner Meinung nach besteht keinerlei Anspruch, weder des einen noch des anderen auf die Domain. Zumindest wüsste ich nicht, woraus (aus welcher gesetzlichen Grundlage) der sich ableiten sollte.
Heißt, der Verein hat keinen Anspruch, der andere muss sie nicht abgeben.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.