
AW: Fotomontage zur privaten Nutzung - Rechtsverletzung?
Hier stehen mehrere Fragen zur Debatte:
Private Nutzung (Bearbeitung) eines urheberrechtlich geschützten Werkes: Das ist durchaus zulässig und bringt keine Probleme mit sich. Allrerdings muss es dann bei der privaten Nutzung bleiben, die Bearbeitung darf also ohne die Zustimmung des Urhebers weder weitergegeben noch veröffentlicht werden.
Veröffentlichung in einer Bildergalerie:
Das ist in jedem Fall eine Veröffentlichung einer Bearbeitung und muss vom Urheber des Ausgangswerkes gestattet werden.
Urheberrecht an der Bearbeitung:
Das liegt beim Bearbeiter. Allerdings erlaubt ihm das noch nicht die freie verwendung, da er die Zustimmung des Urhebers des Originals benötigt
Persönlichkeitsrecht der Dargestellten:
Die können bei einer Bearbeitung durchaus wieder relevant werden, wenn dadurch der Sinnd es Bildes geändert wird. Da wäre ich also vorsichtig, und die Behauptung, "die haben doch schon beim Original zugestimmt" ist einfach unrelevant.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.