
AW: Hosting und erstellung über dienstleister
Wenn nichts vereinbart war, wird das angenommen, was nbormalerweise üblich ist. Und ob das in dem Fall üblich wäre, müsste man sehen - hier müsste man alle Umstände betrachten.
Auf jeden Fall besteht ein ordnungsgemäßer Vertrag, da diese keiner Form bedürfen und somit auch mündlich abgeschlossen werden können. Das Problem ist dann eben immer nur die Nachweisbarkeit der Vereinbarungen. Und wie sich in dem Beispiel zeigt, sollte man so was eben immer irgendwie schriftlich machen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.