
AW: Rückgaberecht - PC; Windows vorinstalliret/konfiguriert
Es ist auch nicht so.
Und selbst wenn man es freischaltet hat man immer noch das Widerrufsrecht, nur eben nicht für die Software. Die müsste man dann also separat bezahlen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.