
AW: Recht bzw. KK-Antrag .com Domain
Ein Dienstleister - und das stellt der Hoster des Pakets dar - kann durchaus "Sicherheitsleistungen" verlangen, wenn die Dienstleistung noch nicht voll bezahlt ist (Pfandrecht). Die Verweigerung von weiteren Tätigkeiten bis zum Ablauf des Vertrags oder einer entsprechenden (natürlich vertraglich geregelten) Gebühr, sehe ich durchaus als legitim an.
Ich kenne übrigens große Anbieter, die das fest in den AGB verankert haben. Man hat dem dann schon zugestimmt.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.