
AW: Unerlaubte Werbung in Forum
Ich denke Forenregeln sind als AGB auszulegen. Es wäre also möglich, dass es sich bei dem oben zitierten um eine überraschende Klausel nach § 305c BGB handelt, was zur Folge hätte, dass sie nichtig wäre.
Man könnte allerdings heutzutage davon ausgehen, dass solche Werbung, die man ja dann kostenlos bekommt, nicht gewollt ist und es regelmäßig der Fall ist, dass keine Werbung gemacht werden darf.
Darum sollte man schauen, ob das ganze vielleicht wegen Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung ungültig ist.
Geändert von Elradon (23.10.2009 um 15:44 Uhr)
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.