Hallo zusammen
Ich habe einige rechtliche Fragen für folgendes Szenario:
- Person X meldet sich bei Firma Y für ein 24monatiges Abo an
- es wird auf das-14 tägige Widerrufsrecht hingewiesen
- die AGBs sehen aber vor, dass durch die Anmeldung noch kein Vertrag zu Stande kommt, sondern Person X der Firma Y lediglich ein Angebot zum Vertragsschluss unterbreitet, das Firma Y innerhalb von 14 Tagen annehmen kann. Der Vertrag kommt lt. AGB erst durch die gesonderte schriftliche Bestätigung oder die erste Erfüllungshandlung von Firma Y zu Stande. Die automatisch generierte E-Mail nach der Registrierung stellt ausdrücklich keine Annahme des Vertrages dar.
- Person X hat lediglich die automatisch generierte EMail erhalten, in der auch Zugangsdaten zum Download des Abos enthalten waren. Eine gesonderte Bestätigung hat Person X nicht erhalten.
- Person X hat den Onlinezugang nie benutzt
Folgende Fragen stellen sich mir:
- Ist die Zusendung von Zugangsdaten als Erfüllungshandlung zu werten?
- Wenn ja, wären die AGBs widersprüchlich, da einerseits die erste Erfüllungshandlung erfolgt wäre und der Vertrag somit zu Stande kam, andererseits die Zusendung der Zugangsdaten in der automatisch generierten EMail erfolgt ist, die ausdrücklich noch keine Annahme des Angebots auf Vertragsschluss darstellt. Wie ist die Auslegung von AGBs bei solchen Widersprüchen von juristischer Seite (im Sinne des Verbrauchers oder des Händlers)?
Wie würdet ihr als Experten ein solches Szenario bewerten.
Für Antworten und Anregungen vielen herzlichen Dank im Voraus.
Viele Grüsse
hansN