
AW: gecrackte Software - Nachweis?
a) Irgendeinen Nachweis wird der Urheber schon haben. Sonst käme er nicht auf die Idee. Ob der vor Gericht Bestand hätte oder mit irgendwelchen Argumenten widerlegt werden könnte müsste man dann sehen.
b) Eigentlich die gleiche Antwort wie A. Es kommt auf den Nachweis an
c) Relativ wenig, aber das ist Sache des Urhebers. Wenn er dazu in der Lage ist, warum sollte er es nicht machen?
Dieses Ändern einer Software kann man ja niemandem verbieten?
Doch kann man, da eine Software ein Werk darstellt und nicht ohne Zustimmung des Urhebers verändert werden darf.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.