
AW: Hat der Käufer Recht auf Rücknahme?
Zunächst handelt es sich dabei möglicherweise um Sachmängel. Und die kann man auch nicht als Privatverkäufer ausschließen. Der Bezug auf Gewährleistung und Garantie kommt hier also nicht zum Tragen (es gibt Unterschiede zwischen Sachmängelgewährleistung, die man nicht ausschließen kann da sie gesetzlich vorgeschrieben ist und freiwilliger Garantie).
Ob es sich tatsächlich um Sachmängel handelt muss man im konkreten Einzelfall sehen, selbst die Schilderung spricht weder absolut dafür noch dagegen. Vielleicht trotzdem zu den Punkten:
Wenn die Uhr nur ab und zu funktioniert und der Verkäufer Funktion zugesagt hat ohne Einschränkung wäre dies ein Sachmangel.
Wenn die Uhr defekt ist (weil irgendwas fehlt) ist das auch ein sachmangel, unabhängig davon ob der Verkäufer Ahnung hat oder nicht, wenn er sich vorher hätte informieren köännen. Und ich würde es so sehen, das das durchaus möglich ist (es gibt noch genug Uhrmacher)
WQas die marke angeht, hier kommt es wohl darauf an, wie die Beschreibung für einen Laien zu vertsehen wäre. Wenn ich das so wie geschildert gelesen hääte würde ich wohl auch eine Marke erwarten.
Alles in allem würde ich hier schjon Sachmängel sehen, die den Verkäufer zur Nachbesserung evrpflichten. Da er das sicherlich nicht kann, hat der Käufer das Recht zum Rücktritt.
In einem solchen fall müsste der Verkäufer alle Kosten tragen, einschließlich die, die beim Käufer entstanden sind (Rücksendung, Aufwendungen ...)
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.