V verkauft ware:
1x Jeans 100 Euro
1x Socken 10 Euro
1x Jacke 200 Euro
1x Versand 5,90
Der Käufer will die Socken zurückgeben
Was muss der V erstatten nur 10,00 Euro?
V verkauft ware:
1x Jeans 100 Euro
1x Socken 10 Euro
1x Jacke 200 Euro
1x Versand 5,90
Der Käufer will die Socken zurückgeben
Was muss der V erstatten nur 10,00 Euro?
Was sonst
Das Problem ist, das Versandkosten (Versand zum Kunden) auch bei einem kompletten Widerruf meiner Meinung nach überhaupt nicht erstattet werden müssen, da der Käufer diese Leistung nicht wieder herausgeben könnte ...
Etrwas anderes wäre es mit den Kosten der Rücksendung, allerdings erst ab 40 € Warenwert, also für das Beispeil unrelevant. Der Käufer hätte also auch die Rücksendkosten zu tragen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.
Wie wäre das mit 1x Jeans 100 Euro
Was muss der Verkäufer erstatten die 100 Euro zzgl. Versandkosten (die den Kunden für die Rücksendung entstanden sind)
Geändert von samstag (06.01.2009 um 13:06 Uhr)
So sehe ich das auch![]()
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.
Wäre das auch denkbar:
1x Jacke 100 Euro
2x Hose 50 Euro
1x Telefon 70 Euro
Der Kunde schickt nach 10 Tagen Jacke zurück dann nach 10 Tagen Hosen dann nach 3 Tagen Telefon.
Der Verkäufer muss somit 3x Versandkosten eratten?
Darf der Kunden die sachen ufnrei versenden?
Muss der Verkäufer die Sache auch annehmen (bei unfreien Versand)?
Theoretisch ist das möglich und durch das Gesetz (Warenwert über 40€) abgedeckt.
Allerdings ist das mit dem "unfrei" so eine Sache. Da die Kosten hierfür unverhältnismäßig hoch sind, würde ich mich als Verkäufer weigern, die Kosten in voller Höhe zu erstatten. Annehmen muss man es aber erstmal, da man sonst selbst noch höhere Kosten verursacht. Und am Ende muss im er der Verursacher die Mehrkosten tragen.
Das Gesetz besagt ja nurHiermit würde ich also nur pakettypische Kosten annehmen (das sind bei der zB. bei DHL 6,90 und nicht 12 €, was die bei unfrei verlangen). Keine Ahnung wie das ein Anwalt sieht, wäre ich einer, würde ich aber so argumentierenBGB § 357
(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer...
Allerdings könnte man in seinen Vertragsbedingungen eine zumutbare Art und Weise festlegen (zum Beispiel Rücksendescheine u.ä)
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.