
AW: Artikelbeschreibung und Foto
Wenn
- der Objektivdeckel normalerweise zum Lieferumfang gehört (zum Beispiel in Beschreibungen des Herstellers) und
- der Verkäufer nicht darauf hingewiesen hat, dass nur das auf dem Bild abgebildete verkauft wird
meiner Meinung nach ja.
Relevant ist hier die "mittlere Art und Güte" wie es im Gesetz festgelegt ist. Der Käufer kann also erwarten, was normalerweise üblich ist.
Allerdings würde ich nicht gleich ein Rücktrittsrecht sehen, der Verkäufer hat das Recht zur Nachbesserung (Nachsendung eines Objektivdeckels)
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.