
AW: Urheberrecht bei öffentlichen Personen?
Das was ich hier aus den Antworten zu dem Thema erlesen konnte, passt nämlich nicht ganz mit dem Auszug da oben zusammen
Das würde mich aber stark wundern 
Denn im wesentlichen geht es um die drei Punkte (stark vereinfacht):
- Urheberrecht an Fotos besteht immer
- Auch bei Bearbeitungen von Originalen und deren veröffentlichung braucht man die Zustimmung des Urhebers des Originals
- Unabhängig vom Urheberrecht gibt es das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person (wenn sie Thema des Bildes ist)
steht, das Bilder von öffentlichen Personen (also, wo nur sie -und keine privaten Personen- drauf sind) vom Urheberrecht ausgeschlossen sind
Also man kann ja viel interpretieren, aber diese Aussage hab ich in dem Zitat nicht gefunden. Das "Dies gilt allerdings nicht für Fotos von Personen, die in der Öffentlichkeit stehen." bezieht sich auf das Persönlichkeitsrecht, und nicht das Urheberrecht. Das sind zwei völlig verschiedene Rechtsgebiete.
das Bilder, die man graphisch so verändert das es ein "komplett neues Werk" (also das Ursprungswerk nicht mehr besteht) wird, erlaubt sind.
Dann darf das Original also auch nicht mehr erkennbar sein. Also es ist praktisch ein komplett neues Bild
Ich hoffe ihr könnt in meinem Kopf für ein wenig Entwirrung sorgen
Ich glaube, du hast dir diese Verwirrung erst geschaffen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.