
AW: Wie verhält man sich richtig?
Zunächst besteht ein gültiger Vertrag, der von beiden Seiten eingehalten werden muss. Die Bedingungen (Zahlart, Abholung) sind Bestandteil des Vertrags.
Allerdings ist es kein Rücktrittsgrund, wenn einer seine Pflichten aus Vertrag nicht erfüllt. Das ist erst möglich, wenn derjenige nach Mahnung (angemessene Frist, Zugang muss vom Versender nachgewiesen werden) endgültig verweigert.
Heißt für den Verkäufer: nachweisbare Mahnung (Email reicht da rechtlich nicht, da der Zugang nicht nachgewiesen werden kann) mit Fristsetzung (angemessen, also garantiert nicht "morgen"). Erst wenn der Käufer dann sagt "nein, mach ich nicht" kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
Sollten dem Verkäufer irgendwelche Angaben nicht bekannt sein (zB. die Adresse für das Einschreiben mit der Mahnung) kann er bei ebay anfragen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.