
AW: Mitarbeiter von einem Kaufhaus betreibe webportal würde gerne werbung schalten
Erstmal komtm es darauf an, ob die "nebenbei Seite" gewerblicher Art ist oder nicht. Bei privaten Seiten dürfte das kaum ein Problem sein.
Bei gewerblicher Tätigkeit (was zum Beispiel beio einem Shop im mer angenommen wird) könnten arbeitsrechtliche Fragen berührt sein, zB. ob der Arbeitnehmer nebenbei einer Tätiglkeit nachgehen darf. Und dann kommt auch der Konkurrenzgedanke ins Spiel, wenn die Seite als solche Konkurrenz zu dem Arbeitgeber darstellt.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.