
AW: Benutzung urheberechtlich geschützte Namen erlaubt?
Der Text ist erstmal sinnlos
Dass die Marken geschützt sind, ist eigentlich klar.
Die Verwendung der Mrkenbezeichnungen kann gegen Markenrecht verstoßen, muss aber nicht. Das ist immer von den speziellen Bedingungen abhängig. Eine globale Aussage kann man da nicht machen.
Entweder man lässt das von einem Fachmann (Anwalt) prüfen oder lässt sich was einfallen - es muss ja nicht immer die Markenbezeichnung sei, mit etwas Phantasie fallen einem da auch andere Begriffe ein. Dann wäre man zumindestens auf der sicheren Seite.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.