
AW: Betrug bzw. Urkundenfälschung?
Dazu muss man nur das Gesetz zitieren, schon fallen alle Vermutungen wie ein Kartenhaus zusammen 
StGB § 263a Computerbetrug
(1)
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten
einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen,
das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms,
durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf
beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wenn das dann keine Straftat ist, weiß ich auch nicht 
Allerdings vermute ich, dass bei keinem der genannten ausschließlich deutsches Recht gilt - unmd Strafrecht ist n-ational unterschiedlich. Somit könnten durchaus andere (auch härtere) Strafen drohen
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.