Ich beziehe mich auf diesen Artikel:
[url]http://www.e-recht24.de/news/onlineauktionen/1075.html[/url]
Ein Artikel im Anzeigenformat darf im selben Zeitraum nur einmal in einer Unterkategorie eingestellt werden.
Spiel mit Anleitung 5 Euro
Spiel ohne Anleitung 4 Euro
Spiel ohne OVP mit Anleitung 6 Euro (aber mit vielen Kratzer)
Spiel mit OVP und Anleitung 10 Euro
Gleiches Spiel MarioWorld (z.B.) aber in gebrauchten Zustand.
Sind das nun 4 gleiche Artikel? Zählt die OVP und Anleitung zum Vergleich dazu?
Was ist nun mit einstellen in die falsche Kategorie? (Man kann bei Ebay zwei Kategorien auswählen)?
Was ist mit Spielen die z.B. für ältere Konsolen gedacht sind und viele später ab 18 (indiziert wurden) und auf der Verpackung garnicht darüber steht?
Was ist mit modifizierten Geräten?
Das verstoßt alles gegen die AGB von Ebay und viel mehr.....und die AGB ändern sich auch oft...
Was ist mit den freundlichen Telefonsupport?
folgender Dialog.
-Mache ich etwas falsch wenn ich das in die zweite Kategorie einstelle?
-Nein das können Sie so machen, ich denke da wird nicht viel passieren!
(Die Entscheidung trifft aber eine völlig andere Abteilung....)
Zu hohe versandkosten (Versand sostiges 10 Euro) ist bei Videorecorder viel zu viel, auch ein Verstoß... und und und....