
AW: defekt innerhalb der widerrufsfrist
Es kommt darauf an, was man geltenmd macht:
Macht man den Defekt geltend, muss man Nachbesserung in Kauf nehmen (wenn der Verkäufer sie anbietet).
Widerruft man einfach (unbegründet) den Vertrag auf der Basis des Fernabsatzvertrages muss man es nicht - wozu auch, man will das Teil (defekt oder nicht) nicht haben.
Es ist also denkbar "unglücklich" zu formulieren: "Wegen dem Defekt trete ich vom Vertrag zurück". Denn genau das geht nach dem Gesetz nicht.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.