
AW: Schilderungen über andere Personen
Prizipiell geht es um das Persönlichkeitsrecht
[url]http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Pers%C3%B6nlichkeitsrecht[/url]
Und das trifft dann zu, wenn es um Daten geht, die einer bestimmten Person zugeordnbet werden können. Das muss nicht unbedingt der Name sein, es kann sich auch um andere Merkmale handeln (Adresse, Telefonnummer, genaue Beschreibung ...)
Müsste der Forenbetreiber aufgrund der rechtlichen Lage dieser Aufforderung nachkommen?
Ich würde nur jedem empfehlen, dem nach zu kommen. Egal ob es streitbar ist oder nicht. Zum einen will sich wohl kaum einer den Streß vor Gericht antun, wenn es hier um einen Klick geht, mit dem die Texte verschwunden sind, zum anderen dürfte es immer schwer zu beurteilen sein, ob man nicht doch dazu verpflichtet wäre.
Und zu guter Letzt: Was hat ein Forumsbetreiber davon, wenn solche Beiträge in seinem Forum stehen ...
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.