Wie kann ein Gericht so entscheiden?
das widerspricht so dem geltenden recht!
Aktenzeichen 6 O 293/00
Wie kann ein Gericht so entscheiden?
das widerspricht so dem geltenden recht!
Aktenzeichen 6 O 293/00
Geändert von aron91 (21.12.2008 um 10:07 Uhr)
Jetzt wäre noch interesant zu wissen, welches Gericht gemeint ist. Unter diesem Aktenzeichen gibt es mehrere Urteile. Interessant wäre vielleicht auch der Link auf das Urteil.
Und ich glaube kaum, das ein Gericht gegen geltendes Recht entscheidet - es interpretiert es vielleicht etwas eigensinnig, aber wenn Urteile gegen Recht verstoßen werden sie in der Regel angefochten.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.
[URL="http://www.afs-rechtsanwaelte.de/urteile/86-keine-haftung-fuer-links.php"]http://www.afs-rechtsanwaelte.de/urteile/86-keine-haftung-fuer-links.php[/URL]
ich brings nicht fertig nen funktionierenden link einzufügen:
LG Frankenthal (Pfalz)
Urteil vom 28.11.2000
6 O 293/00
Haftung für Links
JurPC Web-Dok. 49/2001, Abs. 1 - 15
Geändert von aron91 (21.12.2008 um 14:39 Uhr)
Und warum sollte das dem damaligen Recht widersprechen? (abgesehen davon dass damals noch anderes Recht galt, eine Diskussion darüber also ziemlich mühsam werden könnte)
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.
ja ich mein, da heißt es jetzt auf einmal, dass derjenige, der einen illegalen inhalt verlinkt, was ja hier geschehen ist, nciht dafür haften muss.
und das ist ja falsch!
Im Recht gibt es kein richtig oder falsch.
Und hier "heißt es nicht auf einmal" - hier heißt es so im Jahre 2000. Inzwischen sind 8 Jahre vergangen, Gesetze wurden geändert (das dem Urteil zugrunde liegende gibt es nicht mehr), es gab etliche neue Urteile ...
Auch gibt es zu diesem Thema keine 100%ige Rechtssprechung. Wenn man einen guten Tag, einen wissenden oder unwissenden Richter, gute Anwälte ... hat, kann es mal so, mal so ausgehen.
Das Problem ist: Genau für den Fall der Link- und Inhaltshaftung gibt es keine klare Gesetzgebung, Gerichte und Richter haben somit einen Spielraum, in dem sie ihre Entscheidung fällen können.
Wenn du also wissen willst, was jetzt rechtens ist und was nicht, nimm aktuellere Urteile, die sich auf geltende Gesetze beziehen.
Alte Urteile heran zu ziehen ist immer falsch - und erst recht, wenn sie acht Jahre als sind.
Noch dazu ist ein Urteil immer einzelfallbezogen, es sind immer alle Umstände des Urteils zu betrachten. Wenn ich das Urteil richtig überflogen wurde, ist die Klage auch zurückgewiesen wurden, weil es nicht der eigene Inhalt war (wie auch immer man das intepretiert). Die Mühe, das genau auseinander zu nehmen spare ich mir, das ist ein so altes und nicht zeitgerechtes Urteil nicht wert
Meine persönliche Meinung: Vergiss dieses Urteil und verschwende keinen Gedanken daran![]()
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In dem Urteil geht es darum, daß es der Betreiber einer Website nicht verbieten kann, daß ein Link auf seine Seite gesetzt wird.
Das hat überhaupt nichts damit zu tun, daß jemand, der einen Link auf eine Website setzt, unter Umständen als "Mitstörer" haftbar gemacht werden kann, wenn sich auf dieser verlinkten Website rechtswidrige Inhalte befinden.
Zwei völlig voneinander getrennte Baustellen.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.