Eine Person handelt mit E. Geräten, darf diese Person noch eine Firmal gründen um auch mit E. Geräten zuhandeln, so dass man zwei Firmen hat die mit E. Geräten handeln?
Welche Nachteilte hat man dadurch?
Eine Person handelt mit E. Geräten, darf diese Person noch eine Firmal gründen um auch mit E. Geräten zuhandeln, so dass man zwei Firmen hat die mit E. Geräten handeln?
Welche Nachteilte hat man dadurch?
Abgesehen von der doppelten Arbeit, gibt es keine Nachteile. Allerdings dürfte das Gewerbeamt (oder die zulassende Behörde) etwas dagegen habenDenn schließlich ist das dort schon gespeichert, wenn man schon eine hat.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.
Warum können die etwas dagegen haben? Das ist doch meine "doppelte" Arbeit? Oder ist es auf irgendeine Art und Weise verboten mehrere Firmen zu besitzen?
Ich weiß jetzt kein Gesetz - die entsprechenden Behörden dürften das aber kennen - ich geh einfach mal ganz logisch ran:
Ein Einztelunternhemen wird mit Name, Vorname + Adresse geführt. Ein zweites würde - richtig - genauso heißen. Damit wäre das von Seiten der Logik eigentlich unmöglich, da keine Unterscheidung mehr möglich ist.
Etwas anderes wäre es, wenn ich
- eine Personengesellschaft
- eine GmbH und
- eine AG
gründe, da alle drei selbstständige juristische Personen wären, sie sich also voneinander unterscheiden würde.
Zwei Personengesellschaften der gleichen natürlichen Person könnten sich nicht unterscheiden, da sie rechtlich der gleichen natürlichen Person zugeordnet sind.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.
Wäre es dann möglich, wenn man die Firmen benennt:
z.B.:
XYZ A
XYZ B
Hinter beiden Firmen verbirgt sich eine und die selbe Person die Rechnungen die die Firmen ertellen können anhang von Fantasynamen erkennen und zu ordnen.
Es werde auch zwei unterschliedliche Bankkonten geführt.
Das geht einfach nicht, da es rechtlich vorgeschrieben ist, das eine Personengesellschaft (Gewerbe) den Namen der natürlichen Person mit ausgeschriebenem Vornamen und dem Zusatz der Adresse hat. Nicht mehr und nicht weniger. Was der Betreiber gern möchte - sein Problem, das Recht gestattet es ihm nicht.
Also selbst wenn man es so machen wollte, das geht einfach nicht.
Das geht erst, wenn zwei unterschiedliche Personen (natürlicher oder juristischer Art) dahinter stehen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.
Also meine Frau z.B als zweiete firma würde gehen.![]()
Ja, das würde gehen. Die Kinder jeder einbe (bei Minderjährigkeit unter bestimmten Voraussetzungen) würde auch gehen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.