
AW: Dürfen Werbebanner als Veranschaulichung auf einer Webseite wiedergegeben werden?
Und enn man nicht weiss, wo die herkommen: Wo hat man sie denn gefunden? Außerdem hat ja Werbung einen Zweck: Für etwas zu werben. Also wäre da der nächste Anlaufpunkt.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.