K kauft mit SOFORTKAUF in der Kategorie Konsolen ein Artikel und stellt fest das es nur um eine OVP handelt.
Muss der K das bezahlen, kann man diesen Fall anfechten?![]()
K kauft mit SOFORTKAUF in der Kategorie Konsolen ein Artikel und stellt fest das es nur um eine OVP handelt.
Muss der K das bezahlen, kann man diesen Fall anfechten?![]()
Kommt auf die Beschreibung an. Da man weiß, das sowas bei ebay üblich ist, muss sich der Käufer eben genau informieren, was er da kauft.
Ob es eine Täuschung ist, müsste man im Einzelfall, am besten von einem Fachmann = Anwalt beurteilen lassen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.
Über OVP stand es auch drin. Der Preis lag bei 99 Euro (also wäre das TOP Preis für eine WII) deswegen möchte man auch der Sieger sein und das SOFORT kaufen wollen.
Somit wurde nur OVP mit 99,00 erteigert.
Mein Anwalt meint, dass das ein Betrug ist und dafür sogar (in strengsten Fall) verurteilt werden kann (Verkauf vom OVP).
Bei dem Preis könnte man schon über Betrug nachdenken, nur ganz so einfach würde ich das nicht sehen.
Traf das wirklich zu? Oder war hier nur der, der gelesen hat zu "blind" das Dargestellte zu lesen?StGB § 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ich weiß, dass es (vor Jahren) diesbezüglich mehrere Vorfälle gab, die auch vor Gerichte gegangen sind, nur wurde da immer der Eindruck erzeugt, dass es sich um die Ware und nicht die Verpackung handelt. Wenn das hier der Fall war - und das Gericht das am Ende genauso sieht - dann hätte man Chancen, wenn es aber offensichtlich war, ist man "selbst schuld".
Ich nehme mal an, der Anwalt hat den Tatbestand geprüft und sich nicht auf die Schilderung bei seiner Aussage verlassen, sonst könnte ein böses Erwachen kommen (wegen der Kosten, die der Anwalt auf jeden Fall kassiert - die Frage wäre nur, von wem)
Das Problem was ich nebenbei noch sehe: Wenn ein Artikel stark unter Normalpreis angeboten wird (ich weiß nicht, was die WII kosten, aber ich gehe davon aus, dass der Preis stark darunter war), sollte man sich IMMER die Frage stellen, warum. Und deswegen alles ganz genau lesen. Kein Händler im Internet erschenkt in dieser Welt etwas nur weil er zuviel davon hat, jeder hat irgendwelche Gründe für sein Tun _ alles andere wäre betriebswirtschaftlicher Unsinn. Und diese Gründe gilt es zu erkennen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.
Nun ist alle geklärt mit VK. Mir wurde zwar mit Anwalt gedroht ich habe aber auch auf mein Anwalt und auf eine Anfechtung verwiesen.