Guten Tag,
wenn man ein Browser-Game hätte und dazu noch einen Shop für z.B. Rohstoffe etc. eröffnen würde, was müsste dann eine 16 jährige Person beachten? Darf eine Person mit 16 Jahren überhaupt schon einen Shop eröffnen?
mfg
Ditoran
Guten Tag,
wenn man ein Browser-Game hätte und dazu noch einen Shop für z.B. Rohstoffe etc. eröffnen würde, was müsste dann eine 16 jährige Person beachten? Darf eine Person mit 16 Jahren überhaupt schon einen Shop eröffnen?
mfg
Ditoran
Dürfen ja, aber Handelt es sich um ein Gewerbe, braucht er meines Wissens mindestens das Einverständnis der Eltern, ggf. auch das eines Vormundschaftsgerichts. Dann muss er natürlich alle gesetzlichen Pflichten erfüllen, sowie entsprechende Abgaben leisten. Dazu gehört u.a. eine Gewerbeanmeldung.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung
Und was wäre, wenn man die Zahlungen über z.B. Micropayment.de abwickelt? Bekommt dann der Staat seine Steuern? Oder bleibt den 16 jährigen nur noch eine Gewerbeanmeldung über die Eltern übrig?
Wie bezahlt wird ist m.E. völlig egal. Liegt ein Gewerbe vor, braucht es die Einwilligung der Eltern und eben einer Einwilligung. Auch für mögliche Steuern ist es unerheblich, denn die Abrechnung erfolgt gesondert, sofern man über dem Freibetrag liegt.
Genauere Informationen kann das örtliche Gewerbeamt geben.
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Hallo,
Wie hoch ist ein solcher Freibetrag?
Muss man eine Bewerbe anmelden auch wenn man unter diesem Betrag liegt?
Wenn du den von Styx angesprochenen Betrag meist - der hat mit dem Gewerbe nichts zu tun. Da ging es eher um Steuerfreibeträge - also Beträge, die eventuell nicht versteuert werden müssen.Wie hoch ist ein solcher Freibetrag?
Ein Gewerbe kann auch erforderlich sein, wenn man Verluste erwirtschaftet. Die Notwendigjkeit eines Gewerbes hat mit Steuerfreibeträgen absolut nichts zu tun.Muss man eine Gewerbe anmelden auch wenn man unter diesem Betrag liegt?
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.