
AW: Gewerbe anmeldung durch Werbeeinnahmen?
Ein Gewerbe liegt vor wenn eine erkennbar planmäßige, auf Dauer angelegte und selbstständige auf Gewinnerzielung ausgerichtete oder jedenfalls wirtschaftliche Tätigkeit am Markt ausgeübt wird. Dann braucht es auch eine Gewerbeanmeldung. Da sollte man sich einfach einmal beim örtlichen Gewerbeamt erkundigen, die können das dann genauer prüfen.
Handelt es sich um einen Minderjährigen:
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung