
AW: Sammelklage möglich ?
Soviel ich weiß gibt es in D keine Sammelklage. ich würde es auch etwas seltsam finden, wenn zwar eine Straftat bestünde, die aber unrelevant ist, weil die Leute einzeln betroffen sind. Hier müssen irgendwelche anderen Gründe vorliegen.
Ich nehme mal an, hier geht es eher um die Strafverfolgung wegen dem Ausland (Strafrecht soll die Gesellschaft schützen - und damit primär die eigenenh Staatsbürger)
Wie wäre es wenn A, B, C, D und E mal versuchen, den Täter auf der Grundlage des in seinem Heimatlandes geltenden Rechtes dort zu belangen (wenn sich alle zusammentun, dürfte auch das Geld für einen dortigen Anwalt zusammenkommen)
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.