
AW: Frage zur Haftungspflicht bei nur kurzem Überarbeitungszeitraum
Die Sache mit den Map24 Karten ist bekannt - und hohe Beträge sind üblich. Wenn auch nicht immer gerechtfertigt. In solchen Fällen sollte man deshalb immer einen Anwalt um Rat fragen, wenn man mmit der Höhe der Forderung nicht einverstanden ist.
Aber zum eigentlichen Thema. Es wird meiner Meinung nach sehr schwer, die Haftung überhaupt an irgendjemanden weiterzugeben. Denn schließlich sollte ein Betreiber wissen was auf seiner Webseite ist, egal wer es erstellt oder gepflegt hat. Und somit hat der Betreiber das Vorhandensein gekannt und geduldet. Wenn er also nciht nachweisen kann, dass ein anderer verantwortlich und ohne Wissen des Betreibers gehandelt hat, kommt er da nicht raus.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.