
AW: Die Schöne PayPal Schutz
Ich versteh das Aufregen nicht ganz.
Zuerst ist dies eigentlich kein rechtliches Problem. Ein "Käuferschutz" gibt es nach dem Gesetz nicht, somit handelt es sich um eine freiwillige Leistung. Und dabei können die die Bedingungen festlegen, und denen stimmt man ja schließlich zu, wenn man entsprechend den Vertrag eingeht. Im Endeffekt sollte man sich also vorher übe die Bedingungen erkundigen. Schließlich steht da nirgendwo "vollständiger/umfassender Käuferschutz".
Andererseits würde ich das auch gar nicht als Fall für den Käuferschutz, sondern als Fall für einen Anwalt sehen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.