
AW: mündlicher Verzicht auf Geldleistungen
Wenn man den Verzicht nachweisen kann (Zeugen u.ä.)
Allerdings könnte nach 2 Jahren die Forderung aber verjährt sein, sollte man auch prüfen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.