
AW: Private Verkäufer eines Onlineauktionshauses
Man kann ihn abmahnen, wenn man als Gewerbetreibender dadurch benachteiligt wird. Allerdings sollte man dann ganz guite Beweise für die gewerbliche Handlung haben, ein bloßer Verdacht kann nach hinten losgehen und man bleibt auf den Kosten der Abmahnung sitzen.
Als nicht Betroffener kann man dem Finanzamt einen Tipp geben.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.