
AW: Onlineauktion-privater Kauf-defekte Ware...Hilfe!!!
wie müsste der widerspruch richtig formuliert werden?
Hier geht es nicht um einen Widerspruch sondern um Reklamation (Geltendmachung von Sachmängeln aus Kaufvertrag). Ein Widerspruch (wogegen eigentlich?) ist hier nicht angebracht. Und ein Widerruf des Kaufvertrags auch nicht, da kein Fernabsatz (Unternehmereigenschaft des Verkäufers ist nicht gegeben)
hat die person chancen auf rechtlichen beistand (Sachmängelhaftung)?
Rechtlichen Beistand kann sich jeder holen, dazu bedarf es keiner Chancen
Die Frage wäre nur, ob er hier angebracht ist (dazu weiter unten mehr).
hat sie chancen den geldbetrag zurückzubekommen?
Kommt darauf, auch unten 
was kommen für kosten auf sie zu?
Kommt darauf an, was der Käufer macht.
wie muss sie vorgehen? wohin sich wenden?
Jetzt kommen wir zum eigentlichen Thema: Da hier weder Widerruf noch (sofortiger) Rücktritt in Frage kommen, muss der Käufer erstmal die Lieferung der zugesicherten und beschriebenen Sache verlangen. Das macht man - der Beweisbarkeit wegen - am besten per Einschreiben unter Fristsetzung (angemessenen Frist, hier würde ich 10-14 Tage als angemessen sehen). Gleichzeitig kann man die Rückholung (kostenfrei) oder Rücksendung mit Erstattung des Portos verlangen.
Der Verkäufer hat nämlich in jedem Fall erstmal das Recht der Nachbesserung. Erst wenn er das endgültig ablehnt, kann der Käufer vomn Vertrag zurücltreten. Ob er das vorher schon macht oder sich vorbehält interessiert nicht.
Und dem Rücktritt muss der Verkäufer nicht zustrimmen
Das Problem ist, dass der Käufer sich darum kümmern muss, wie der Vertrag rückabgewickelt wird, wenn der Verkäufer sich weigert.
Und hier entstehen erst wirkliche Kosten, wenn der Käufer (aufgrund mangelnder Kenntnisse oder fehlender Zeit) sich an einen Anwalt wendet. Denn der möchte sein Geld vom Auftraggeber(=Käufer) - es ist dann Sach des Käufers, dieses Geld vom verkäufer wiederzuholen - eventuell auch über den Anwalt
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.