
AW: Widerruf wenn Ware nach 7 Tagen defekt?
-Darf der Internethändler trotzdem fuer angebliche Reinigungskosten 30 € von der Erstattungssumme abziehen?
De rdürfte sogar noch mehr abziehen. Denn bei einer Verwndung vor dem Widerruf kann Wertersatz gefordert werden. Der Widerruf ist bei einem Defekt nach Nutzung also denkbar unglücklich.
Oder ist man an dieser Stelle mit einer Reklamation besser beraten?
Auf jeden Fall, denn ist ja eigentlich das, was der Grund ist. Nicht der Widerruf nach Fernabsatzvertrag sondern ein sachmangfel des Gerätes. Und der Sachmangel hat mit dem Widerruf eigentlich nichts gemeinsam.
Und wenn ja, hat man dann Anspruch auf ein Neugerät, oder muss man bereits ein repariertes Gerät akzeptieren?
Der Verkäufer hat das Recht zur Nachbesserung. Das schließt die Variante Reparatur, glichwertiges(!) Austauschgerät oder Neugerät ein. Die Entscheidung liegt (bis zu 2 Nachbesserungen wegen dem gleichen Grund) beoim Verkäufer.
Und wie lange darf so eine Reperatur maximal dauern?
Dafür gibt es keine rechtliche Aussage, da dies immer vom Einzelfall abhängig ist (ist der Verkäufer Hersteller oder nur Zwischenhändler, ist das Teil reparierbar und wenn ja von wem ....). Ist es dem Käufer zu lange, kann er klagen
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.