
AW: Ebay-Kauf - Preis für Verkäufer zu gering?
Sicherlich hat bestimmt jemand Ahnung, nur erwartest du, das hier alle sofort springen ... ? Etwas Geduld soll soviel ich weiß eine positive Eigenschaft sein. Aber egal ...
Das ist ein Standardfall, zu dem man sogar bei ebay Informationen findet.
Es ist ein gültiger Vertrag zustande gekommen. Der Verkäufer muss eigentlich liefern. Kann er das aus objektiven Gründen nicht (weil es die Ware nicht gibt) kann er nach §275 BGB zurücktreten, macht sich damit aber unter Umständen schadensersatzpflichtig.
Allerdings könnte auch ein Erklärungsirrtum vorliegen (Verkäufer wollte das gar nicht verkaufen), dann gäbe es keinen Vertrag. Hier könnte (und wird) man dem Verkäufer aber Prüfungspflichten vorhalten - damit dürfte er also kaum rauskommen.
Wie das mit dem Schadensersatz aussieht kommt darauf an, wie es weitergeht:
- der Verkäufer besorgt die Ware und liefert. Dann muss er dem Käufer nichts erstatten (bleibt aber auf eventuellen Mehrkosten sitzen)
- der Verkäufer erklärt er kann nicht liefern und bezahlt dem Käufe eine Differenz, damit der sich den Artikel woanders (für mehr Geld) kauft
- der Käufer nimmt den Rücktritt an und will nur die vergeblichen Aufwendungen haben ..
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.