hallo leute-
Ich hoffe das ich hier eigermaßen ichtig frage.
Als Legasthehniker habe ich ein Problem damit, zu lesen, dass bereits im Mephisto-Urteil und dem nichtveröffentlichten prüfbescheid 1-BBvR.183-81-
die karlsruher rechtsprechung bereits exemplarich und spezialpräventiv zugestimmt habe, dass es auch der Kunst nicht erlaubt sein kann, sich zu jeder Zeit, an, jeden Ort, in jeder Art und Weise zu betätigen,
wer kann da was genaueres sagen. ich begreife das statement als unsinn.
Plemer