
AW: Kommerzielle "Umsonst"-Kommunikationsplattformen: AGB VS Nutzungsregeln
Ich würde da eigentlich keinen großen Unterschied machen. Wie das Kind nun heißt, kann ja egal sein, wichtig ist es meiner Ansicht das es sich dabei um für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen handelt. Denn im § 305 Abs. 1 BGB heißt es ja auch:
Allgemeine Geschäftsbedingungen
sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, ....
Handelt es sich bei den Nutzungsbedingungen um solche Vertragsbedingungen, könnten sie durchaus wie AGB behandelt werden. Warum die Wirkung auch rein vom Namen abhängig machen der obendrüber steht?
Wenn ich in meinen Nutzungsbedingungen schreibe, dass Beleidigungen und Doppelaccounts verboten sind, ist das ja durchaus eine Vertragsbedingung für die Nutzung eines Angebots. Einen Verstoß kann ich entsprechend ahnden. Wobei man hierfür m.E. auch nicht unbedingt eine vertragliche Grundlage braucht, denn auch im Web gibt es ein "Hausrecht". Zumal man als Betreiber in bestimmten Fällen auch dazu gezwungen ist etwas zu löschen, wenn beispielsweise offensichtliche Rechtsverletzungen vorliegen. Das man dann auch gleich den ganzen Account löscht, ist da wohl auch drin.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung