Also person 1 wollte im i-net was bei einem spiel kaufen.. hat der person2 vorkasse geleistet. genauso wie die person 3. Alle personen haben keinen kaufvertrag gemacht. Person 2 hat allso person 1 und 3 beschiessen. die personen 1 und 3 haben über das internet bezahlt. Kann ein anwalt die Ip adresse von person 2 bei diesem Zahlungssystem anfragen?? Und wenn person 1 und 3 an anzeige machen haben sie eine chance?
Gruß
ps: also alle käufe wurden spiel extern gemacht das spiel hat damit nix zu tun... und das online game schließt den support beim handeln aus!