
AW: Verzicht auf Widerrufsrecht
Sollte es ein Widerrufsrecht geben, kann dies auch nicht ausgeschlossen werden. Und selbst wenn man dem zustimmen sollte, besteht es trotzdem.
Die Frage ist nur: Existiert es wirklich, also wird tatsächlich ein Fernabsatzvertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher abgeschlossen, wo das Widerrufsrecht nicht schon gesetzlich ausgeschlossen ist?
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.