
AW: Copyright auf Dissertationen
Meiner Meinung nach 70 Jahre nach dem Tod des Professors, da der der Urheber ist und die Urheberschaft nicht abgetreten werden kann.
Zu beachten wäre in dem Fall meiner Meinung nach ein eventuelles Nutzungsrecht, was eventuell der Universität übergeben wurde.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.