
AW: Firmenname vs Namenszusatz bei Einzelgewerbe
Das nachträgliche Eintragen der Marke nützt nichts mehr, da Marken- und gewerbliches Namensrecht ziemlich gleichwertig steht - hier also die älteren Rechte im Streitfall zählen würden, und da reichen schon ein paar Stunden.
Andererseits hat der Einzelgewerbetreibende kaum Anspruch auf den Namen XYZ, da er diesen nicht als Firmenbezeichnung tragen darf (sondern bestenfalls als Zusatz, seine Firma kann aber nicht so heißen) - und nur die wäre über das gewerbliche Namensrecht geschützt.
Muss Person A nun alle Aktivitäten mit diesem Namen einstellen? Oder kann Person A den namen XYZ weiterhin verwenden?
Das kommt jetzt ganz auf den Inhaber von XYZ an. Wenn der das duldet (Kenntnis vorausgesetzt) kann A das weiter verwenden. Wenn die Firma XYZ Unterlassung der Verwendung fordert, sieht es für A nichjt besonders gut aus. A sollte sich also früher oder später darauf einrichten, das XYZ nicht mehr zu verwenden oder sich mit XYZ zu einigen 
Für alle Krümelsuchende: Ich verwende hier die Begriffe Firma und Unternehmen als gleichberechtigt - bitte also nicht kommen "das ist gar keine Firma ..."
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.