hallo,
folgendes Beispiel...............
mr.x verkauft von einem bekannten auktionshändler ein Fernseher.
mr.y nimmt an der auktion teil und gewinnt/kauft den Fernseher.
In der Auktion wurde von mr.x angegeben das man den Fernseher nur selbstabholen kann womit auch der Käufer mr.y einverstanden war (geboten und gewonnen). Mr.x hat nach auktions ende eine mail bekommen in dem mr.y schreibt das er den fernseher nicht selbsabholen kann sondern abholen lassen wird von einer bekannten Postlieferungsfirma. Mr.x hat dem unter folgenden bedingungen (mr.y muss sich darum kümmern und die kosten trägt mr.y selbst)
zugestimmt. Die Zahlung erfolgte per brief und das Gerät wurde im nachhinnein abgeholt. mr.x verpackte das packet mit einem zeugen ordnungsgemäß. Nach zwei tagen ruft mr.y mr.x an und erklärt das der fernseher kaputt sei und mr.x die schuld treffe, weil es nicht ordnungsgemäß verpackt wurde und fordert das Geld zürück.(Schaden am bildschirm, zersprungen)
Wie sieht hier die rechtslage aus zwischen mr.x und mr.y?
Vielen dank für die antworten im vorraus![]()